Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat am 22.01.2025 beschlossen, für die Teilfortschreibung im Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windenergie“ (vormals „Windkraftnutzung“) das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. In den Vorranggebieten Windenergie hat die Nutzung der Windenergie Vorrang gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungsansprüchen. In diesen Vorranggebieten sind raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, die der Errichtung, dem Betrieb und dem Repowering von Windenergieanlagen entgegenstehen.
In der Gemeinde Castell wurde das Vorranggebiet W76 II – Östlich Greuth festgelegt. Die Stellungnahme bei der behördlichen Anhörung lautete wie folgt:
Die Gemeinde Castell gibt eine Stellungnahme ab, wonach die Einspeisepunkte der einzelnen Anlagen nachgewiesen werden sowie die Ansicht des Steigerwaldkamms erhalten bleiben soll. Weiterhin sollen nicht zu viele Anlagen verwirklicht werden, wovon möglichst viele nach Osten verschoben werden sollen.
Weitere Information warum die Regierung von Unterfranken Vorranggebiete ausweisen muss finden hier:
Änderungsbegründung Vorranggebiete
Im Zuge dieser Planung hat die Firma Uhl Windkraft am 13. Mai 2025 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung das Projekt „Windkraft am Friedrichsberg“ vorgestellt. Die Präsentation finden Sie hier:
Weiterhin kann auf der Internetseite https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/3d-analyse eine Visulaisierung erstellt werden. Hier wurde eine entsprechende Visualisierung der Windkraftanlagen erstellt:
Bei weiteren Fragen sprechen Sie bitte die Gemeinde, das Landratsamt Kitzingen als genehmigende Behörde oder die Firma Uhl Windkraft direkt an.
