Zum 15.08. 2025 werden folgende Steuerzahlungen fällig:
- Grundsteuer A/B – 3. Rate der Vierteljahrs-Zahler
- Grundsteuer A/B – 2. Rate der Halbjahres-Zahler
- Gewerbesteuer – 3. Rate Vorauszahlung
- Verbrauchsgebühren – 2. Abschlagszahlung
Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer nur fällig ist, wenn Sie einen Gebührenbescheid für das Jahr 2025 erhalten haben. Die bisherige Grundsteuerfestsetzung nach altem Recht wurde zum 31.12.2024 beendet.
Bitte achten Sie auf termingerechte Überweisung. Gerne können Sie auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Das entsprechende Formular finden Sie unter wiesentheid.digital oder direkt unter Link SEPA-Mandat (hier klicken)
