Wespennester – was ist zu tun?
In diesen Wochen verzeichnen die Freiwilligen Feuerwehren wieder vermehrt Anfragen zur Entfernung von Wespennestern.
Nur in begründeten Gefahrensituationen, etwa in unmittelbarer Nähe zu Schlaf- oder Kinderzimmern dürfen Nester entfernt werden. Viele Wespenarten – ebenso wie Hornissen – stehen unter Naturschutz. Ihre Nester dürfen nicht ohne Genehmigung entfernt oder zerstört werden. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Über die zuständige Naturschutzbehörde kann dazu der Kontakt zu einem privaten Schädlingsbekämpfer vermittelt werden. Die anfallenden Kosten sind in solchen Fällen von den Betroffenen selbst zu tragen.
Wir weisen darauf hin, dass die Feuerwehr hierfür grundsätzlich nicht zuständig ist.
Zudem ist Vorsicht geboten: Bei der Entfernung von Nestern besteht
Bitte sehen Sie von eigenständigen Maßnahmen ab. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an die Untere Naturschutzbehörde unter 09321 / 928-6210 bis -6216.
